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Verfasst von: Mathias am 07.01.2009 16:04
 


THEMA:  "Rückrechnen" ins alte Jahr?
Das Thema Ist- und Soll-Besteuerung ist ja so weit klar. Jetzt höre ich aber aus dem Kollegenkreis, eine Rechnung mit Austellungsdatum Dez. 08 und Zahlungsdatum vor dem 15.01.09 könnte durchaus noch im Jahr 2008 einnahmenwirksam werden!? 2 Fragenblöcke dazu: - Ist dem wirklich so? Gilt da nicht der 01.01. als Stichtag? Wenn ja, gilt da genau der 15.01. oder ist das wieder nur so eine Art "Richtdatum"? Verhält es sich dann mit betrieblichen Ausgaben gleich? - Wenn ich besagte Rechnung trotz Zahlungsdatum vor dem 15.01. erst in die 09er-Buchhaltung nehmen sollte, dann würde das ja ohnehin bis zur Einreichung meiner 09er-Steuererklärung nicht aufscheinen - welcher "steuerliche Nachteil" könnte mich dann noch erwarten, wenn die Neueinstufung nach meiner 08er-Steuererklärung doch längst passiert ist? Hoffe, meine Fragen halbwegs klar formuliert zu haben. Besten Dank im voraus für Antworten. LG M.
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 22:43
 


THEMA:  "Rückrechnen" ins alte Jahr?

2 Wochen vor oder zurück ist eine korrekte Frist. Es kommt nciht nur auf das Zahldatum an, sondern auch um die Umstände.

Vorauszahlungen von monatlichen Raten dürfen trotzdem nicht im alten Jahr geltend gemacht werden. Beträge, die mehr als 2 Jahre betreffen, müssen dem richtigen Jahr anteilig nach Monaten zugeordnet werden.

Eine einzelnen Rechnung, besonders wenn der Zahlungstermin im Jänner liegt, wird da nicht ins alte Jahr verschoben.

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