2 Wochen vor oder zurück ist eine korrekte Frist. Es kommt nciht nur auf das Zahldatum an, sondern auch um die Umstände.
Vorauszahlungen von monatlichen Raten dürfen trotzdem nicht im alten Jahr geltend gemacht werden. Beträge, die mehr als 2 Jahre betreffen, müssen dem richtigen Jahr anteilig nach Monaten zugeordnet werden.
Eine einzelnen Rechnung, besonders wenn der Zahlungstermin im Jänner liegt, wird da nicht ins alte Jahr verschoben. |