Verfasst von:
Manuela Wally am
13.01.2009 18:50
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THEMA: Selbständigkeit |
Hallo,
mein Freund macht sich selbständig und ich wollt jetzt mal fragen, ob es sinnvoll ist, auf die Regelbesteuerung zu verzichten?
Wenn ich das richtig verstanden habe und er verzichtet darauf - darf er sich VSt vom FA zurückholen und USt zahlen,oder??
Vielen Dank für jede Hilfe.
lg
Manuela
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Verfasst von:
Mixduradaxl am
13.01.2009 18:50
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THEMA: Re: Selbständigkeit |
Die seriöse und umfassende Befassung mit diesem Thema sprengt diesen Rahmen. Ich biete Ihnen aber ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0676-9044574 einen Termin.
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Verfasst von:
AST am
13.01.2009 18:50
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THEMA: Re: Selbständigkeit |
Sie müssen sich folgendes überlegen:
Sind ihre Kunden Unternehmer und sie optieren zur Regelbesteuerung würde ein Rechnung so aussehen:
100.-- ihre Leistung
+20.-- Ust
120.-- Gesamtbetrag
Ihre Kunde kann sich die 20.-- vom FA als VSt zurückholen und Sie führen 20.-- an USt ab (Durchlaufposten).
100.-- für Sie als Ertrag und für ihre Kundschaft als Aufwand.
Ihnen bleibt der Vorsteuerabzug für Leistungen die an Ihr Unternehmen erbracht werden erhalten!
Bleiben Sie Kleinunternehmer kann eine Rechnung für einen anderen Unternehmer nur so aussehen:
100.-- ihre Leistung
0.-- steuerfrei gem.§6(1)Z.26 UStG
100.-- Gesamtbetrag
Wieder 100.-- für Sie als Ertrag und für ihre Kundschaft als Aufwand.
Aber Sie verlieren den Vorsteuerabzug für Leistungen die an Ihr Unternehmen erbracht werden!!!
Fazit: Sind ihre Kunden selbst Unternehmer können Sie für ihre Leistung nur immer 100.-- verlangen.
Als Kleinunternehmer verlieren Sie aber den Vorsteuerabzug.
Mit der Regelbesteuerung bleibt er erhalten.
Sind ihre Abnehmer jedoch Privatpersonen schaut es so aus:
Regelbesteuerung:
100.-- ihre Leistung
+20.-- USt
120.-- gesamt
Selbe Rechnung wie bei der Regelbesteuerung oben nur dass sich die Privatperson keine Vorsteuer vom FA zurückholen kann.
Deshalb könne Sie als Kleinunternehmer folgende Rechnung stellen:
120.-- ihre Leistung
0.-- steuerfrei gem. §6(1)Z.26 UStG
120.-- gesamt
Sie haben also 20.-- mehr Ertrag verlieren dafür aber den Vorsteuerabzug.
Sie müssen nun diesen Mehrertrag für Ihre künftigen Leistungen der entfallenden Vorsteuer gegenüberstellen.
Optieren Sie zur Regelbesteuerung bindet Sie das für 5 Jahre! Erst danach können sie wieder Kleinunternehmer sein.
Im Jahr der Betriebseröffnung fallen naturgemäß mehr Vorsteuern und weniger Ertrag an als in den nächsten 4 Jahren.
Als Kleinunternehmer sind die Vorsteuern die Sie sich nicht vom FA zurückholen können Betriebsausgabe, vermindern also Ihren Gewinn.
Das sind alles Punkte die Sie bei Ihrem Vergleich berücksichtigen müssen.
Fazit:
Sind ihre Kunden selber Unternehmer dann optieren Sie zur Regelbesteuerung.
Sind ihre Kunden Private und Sie haben selbst keine oder nur wenig Vorsteuer geltend zu machen bleiben Sie Kleinunternehmer.
Alles zwischendrin ist Rechnerei. |
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