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Verfasst von: WA am 17.01.2009 18:10
 


THEMA:  2 Dienstverhältnisse - wenig ahnung
sehr geehrte damen und herren, gegenwärtig bin ich freier dienstnehmer mit einem monatlichen einkommen, das die geringfügigkeitsgrenze übersteigt. ab 1.2.2009 trete ich ein angestelltenverhältnis bei einem neuen dienstgeber an. da mir angeboten wurde bei dem unternehmen, wo ich bis ende jänner noch freier dienstnehmer bin auch nach dem 1. februar weiterzuarbeiten stellt sich für mich nun die Frage "neuer selbstständiger" oder freier dienstnehmer neben dem angestelltenverhältnis in jenem unternehmen zukünftig zu sein. Meine Fragen lauten nun dahingehend: 1. Wenn ich unter 4.292,88 als "neuer selbstständiger" in meinem Zweitjob 2009 bleibe brauche ich nicht extra noch in die Sozialversicherung der gewerblichen wirtschaft einzuzahlen, da ich ja über meinen Hauptdienstgeber durch das angestelltenverhältnis sowieso versichert bin, oder (= 1 mal sozialversichungsbeiträge zahlen aus angestelltenverhältnis, wenn unter 4.292,88 aus Tätigkeit als "neuer selbstständiger")? 2. Am Jahresende bei der einkommenssteuererklärung trage den betrag aus meiner nebentätigkeit als "neuer selbsständiger" in das "Einkommenssteurformular" ein, da meine 14 Monatsgehälter ja bereits versteuert sind. das finanzamt schreibt mir dann vor was ich ggf. nachzuzahlen habe (Gesamtjahreseinkommen= Beide Einkünfte gesamt)? vielen dank im vorhinein für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, WA
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 17.01.2009 18:10
 


THEMA:  Re: 2 Dienstverhältnisse - wenig ahnung
Da kann ich nur zustimmen zu Ihren Aussagen. Für die SVA müssen Sie noch etwa 100,- € pro Jahr an Unfallversicherung zahlen (unabhängig vom Gewinn).
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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