Verfasst von:
Markus Schwarz am
13.01.2009 19:40
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THEMA: Internetwährung und Verdienst |
Folgende Situation:
Ich habe eine Paid4Seite, auf der Banner geklickt werden können, und damit eine Internetwährung (Klammlose) verdient wird.
Der User verdient bei einem Klick auf einen Banner xx Klammlose, aber ich bekomme für einen Klick von einem User xx Euro.
Die Euro die ich wieder in Klammlose investieren, muss ich nicht versteuern, da Klammlose keinen realen Gegenwert besitzen.
Nun die Frage: Wenn ich mir das Geld auszahlen lassen würde:
1. Muss ich ab einem bestimmen Geldbetrag ein Gewerbe anmelden?
2. Wie muss ich das versteuern lassen?
3. Leider bin ich noch Minderjährig (15 Jahre), kann ich trotzdem zum Finanzamt gehen und mir das versteuern lassen?
Natürlich alles mit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schwarz
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Verfasst von:
Johanna am
28.02.2014 22:47
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THEMA: Internetwährung und Verdienst |
Das fällt unter "sonstige Einkünfte". Und bis 10.000,- im Jahr ist auch keine Einkommensteuererklärung nötig. Als Lehrling darf man nur mehr 730,- steuerfrei dazuverdienen. Und als Student ab 18, wenn die Familienbeihilfe neu beantragt werden müßte, geht es auch um den Zuverdienst. Aber mit 15 ist alles erlaubt. |
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