Sehr geehrtes steuerberater.at-Team,
leider kenne ich mich mit einem österr. Lohnsteuerjahresausglich nicht aus.
Meine Arbeitsstätte ist seit Juli letzten Jahres Österreich, mein Erstwohnsitz jedoch Deutschland.
Können Sie mir bitte weiterhelfen, ob folgende Punkte geltend gemacht werden können:
1. Heimfahrten (nur Arbeitsstätte AT / 2. Wohnsitz AT)
2. Miete AT
3. Siedlungskosten
4. Versicherungen (Unfall, Haftplicht, Lebens, Auslandsversicherung)
5. Kontoführungsgebühren AT
6. Pendlerpauschale (Weg zur Arbeit AT)
Vielen Dank im voraus!
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