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Verfasst von: Lukas Grüner am 14.01.2009 12:35
 


THEMA:  Per Diems
Liebes Forum, eine spezielle Frage zur Absetzbarkeit von Differenzbeträgen von Per Diems: Das offizielle Taggeld für zB Deutschland (aus Österreich) ist ja EUR 35,30 / Tag. In unserem Unternehmen erhalte ich für jeden vollen Tag der Dienstreise ein höheres Taggeld als das offizielle (für Deutschland zB EUR 43/Tag), für den Tag der Rückreise (auch wenn ich erst um 23h zurückkomme) aber immer nur EUR 12. Wie berechne ich jetzt den Differenzbetrag, den ich bei der Erklärung anführen kann, bei zB einer zweitägigen Dienstreise: a) Ich erhalte für die 2 Tage von meiner Firma 55 EUR (=1x43 + 1x12), offiziell wären EUR 70,60 (=2x35,30), die Differenz die ich geltend machen kann also EUR 15,60 oder b) kann ich die Differenz auch nur für den Heimreisetag ansetzen, also EUR 23,30 (=35,30 - 12). Oder gibt es eine Variante c) ? Verändert sich die grundsätzliche Berechnung für den Differenzbetrag den ich geltend machen kann, wenn mir zB für den ersten Tag der Dienstreise für ein bereit gestelltes Abendessen 30% von diesen EUR 43 abgezogen wurden, ich also in der Auszahlung nur EUR 42,1 (=1x43 - 30% von 43 + 1x12) bekomme? Herzlichen Dank für eure Antworten! Lukas G.
Verfasst von: jeannie am 14.01.2009 12:35
 


THEMA:  Re: Per Diems
Die Berechnung ist um Vieles komplizierter. - 1 Tag sind 24 h ab Abfahrt, nicht Kalendertag. - Auslands-Taggeld gebührt nur für die Zeit im Ausland (Grenzübertritt oder ab Flughafen). Dabei zieht Ausland vor. - Fahren sie immer in den selben Ort? Wie oft / wie viele Tage im Jahr? - War auch ein Aufenthalt dabei, der 5 Tage oder länger dauerte? All das wirkt sich darauf aus, ob Sie grundsätzlich überhaupt noch Anspruch auf steuerfreies Taggeld haben. - Bekommen Sie das Essen bezahlt, wird das Taggeld reduziert, aber nicht immer. In ihrem Beispiel wird nicht reduziert. lg jeannie
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