Verfasst von:
Moritz Schachinger am
15.01.2009 07:00
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THEMA: SVA - Pflichtversicherung |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Freiberufler und verrechne mit UID (Kleinunternehmer/Regelbesteuerung).
Im Rahmen meiner Tätigkeit(en) bin ich unter anderem bei einer Agentur als Freier DN gemeldet und habe aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalles im Jahr 2008 ca 300 Euro Krankengeld von der WGKK bezogen.
Es geht nun um etwaige Beiträge an die SVA. Da ich sehr viele Ausgaben hatte, bleibt mein Gewinn für 2008 unter der Grenze von 6453,63.
Nun habe ich aber gehört, dass die Grenze in meinem Fall bei 4292,88 liegt, da ich Krankengeld bezogen habe. Ist das so richtig?
Wenn ja, wäre das finanziell ein Desaster. Was kann ich tun um den ca 150 Euro Mindesbeitrag pro Monat die ich für 2008 nachträglich bezahlen dürfte, zu entgehen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Moritz Schachinger
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Verfasst von:
Moritz Schachinger am
15.01.2009 07:00
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THEMA: Re: SVA - Pflichtversicherung |
Ich habe folgendes nicht bedacht - diese Mischform Freier DN irritiert mich immer wieder. Steuerlich gilt insgesamt der Rahmen von 10.000 Euro.
Der Freie DN unterliegt aber ja in der SV dem ASVG, das heisst die GSVG-Grenze, bzw FSVG für die anderen Einkünfte liegt sowieso bei 4292,88. Bzw für 2008 bei 4188,12.
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