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Verfasst von: evelyn am 16.01.2009 12:43
 


THEMA:  Gewerbe Putzfrau
Hallo, ich habe freies Gewerbe und arbeite als Putzfrau. Rechnungen etc sind alle korrekt. Bis dato hat es eine Bekannte, welche Buchaltung macht für mich schön vorbereitet. Nun habe ich gehört, dass die E1 nur vom steuerlichen Vertreter gemeldet werden kann. Ist es korrekt? Wieso kann ich das nicht selbst machen? Weiters, ich habe die Grenze von T 10 EUR nicht überschritten - muss ich trotzdem eine E1 abgeben incl Beilage E1a, oder reicht ein Schreiben, dass die grenze nicht überschritten wurde auch aus. HD für 1. Info.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 16.01.2009 12:43
 


THEMA:  Re: Gewerbe Putzfrau
Natürlich können Sie die Steuererklärung selber abgeben. Sofern Sie keine anderen Einkünfte haben, müssen Sie keine Erklärung abgeben - es sei denn, die Finanz fordert Sie dazu auf.
Verfasst von: mary am 19.02.2012 20:30
 


THEMA:  Gewerbe Putzfrau

Hallo,

 

kann man als putzfrau mit honorarnote arbeiten, eventuell mit Werkvertrag ohne eine Gewerbe agemeldet zu haben?

Oder welche möglichkeiten gibt es, wenn man nicht als Arbeiter von der Firma gemeldet wird?

danke

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