Verfasst von:
Michael N am
04.02.2008 18:06
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THEMA: Honorarnote / Zuverdienst |
Ich habe eine Frage bezüglich Honorarnoten.
Ich habe einen nichtselbständige Hauptberuf und übe nebenberufliche Tätigkeiten aus.
Bis jetzt habe ich einfache Honorarnoten gestellt und blieb unter € 720,- (Dann muss ich ja keine Finanzabgaben entrichten.)
Jetzt muss ich neuerlich Honorarnoten stellen und komme somit über den Freibetrag von € 720,- pro Jahr.
Die Honorarnote wird einer GmbH gestellt für z.B. Softwareprogrammierung.
Ich agiere als "selbständige" Privatperson.
Ich habe vor KM-Geld und sonstige Aufwändungen (Notebook, ...) hineinzurechnen.
Der Zuverdienst bleibt unter der Kleinunternehmerregeleung.
Was muss ich dabei beachten, wie errechne ich die Einkommenssteuer (Gehalt aus Haupttätigkeit ausschlaggebend?) (Abfuhr mit dem Jahresausgleich?)
Vielleicht weiß auch jemand eine gute Adresse (Internet, Bücher, ...) wo ich solche Informationen erhalten kann?
Ich weiß, viele Fragen, aber für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.02.2008 18:06
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THEMA: Re: Honorarnote / Zuverdienst |
Informationen erhalten Sie auf.www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/....Das SelbständigenBuch,Steuerleitfaden f.neu gegründete Unternehmen
Viele Kollegen bieten auch kostenlose Erstgespäche an, wie auch wir.
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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Verfasst von:
Rosa Beilschmied am
04.02.2008 18:06
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THEMA: Re: Honorarnote / Zuverdienst |
Momentan bin ich arbeitslos,werde aber ab April 2008 in Gleitpension sein.
Mein Mann (noch berufstätig) u. ich haben ein Haus mit 2 Wohnungen.Eine Wohnung haben wir als Ferienwohnung adaptiert.die ich jetzt vermieten möchte.
Der Mietertrag im Jahr wird ungefähr auf € 11 000,-
kommen(ohne irgendwelche Absetzbeträge).
Worauf muß ich beim Rechnung ausstellen,bezüglich Umsatzsteuer achten?
Was kann ich in die Abschreibung alles hineinnehmen?
Das sind einige Fragen,aber ich wäre Ihnen sehr dankbar,wenn Sie mir diese beantworten würden.
Rosa Beilschmied
Michael N geschrieben:
> Ich habe eine Frage bezüglich Honorarnoten.
>
> Ich habe einen nichtselbständige Hauptberuf und übe
> nebenberufliche Tätigkeiten aus.
>
> Bis jetzt habe ich einfache Honorarnoten gestellt und blieb
> unter € 720,- (Dann muss ich ja keine Finanzabgaben
> entrichten.)
>
> Jetzt muss ich neuerlich Honorarnoten stellen und komme somit
> über den Freibetrag von € 720,- pro Jahr.
> Die Honorarnote wird einer GmbH gestellt für z.B.
> Softwareprogrammierung.
>
> Ich agiere als "selbständige" Privatperson.
>
> Ich habe vor KM-Geld und sonstige Aufwändungen (Notebook, ...)
> hineinzurechnen.
>
> Der Zuverdienst bleibt unter der Kleinunternehmerregeleung.
>
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> Was muss ich dabei beachten, wie errechne ich die
> Einkommenssteuer (Gehalt aus Haupttätigkeit ausschlaggebend?)
> (Abfuhr mit dem Jahresausgleich?)
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> Vielleicht weiß auch jemand eine gute Adresse (Internet,
> Bücher, ...) wo ich solche Informationen erhalten kann?
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> Ich weiß, viele Fragen, aber für jede Hilfe wäre ich sehr
> dankbar!
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