Guten Tag,
ich möchte 2 freie Gewerbe ausführen, zum einen ein Zeichenbüro und zum anderen ein gewöhnliches Handelsgewerbe.
Kann ich mit nur einem Schein beide ausführen.
Könnte ich, da ich die Zeichnungen nicht selbst anfertige, sondern vergebe, auch Handel mit Waren und Dienstleistungen eintragen?
Wie relevant ist die Eintragung überhaupt bei freien Gewerben?
Vielen Dank für Ihre Antworten
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