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Verfasst von: G.E. am 15.03.2009 21:21
 


THEMA:  Taggelder - Neuer Mittelpunkt der Tätigkeit
Ich bin selbständiger Handelsvertreter und muß regelmäßig Reisen > 25 km machen, Gebiete "beackern" und regelmäßig Wiederholungsbesuche machen. Nun gibt es den Passus, daß Taggelder nicht mehr in Anspruch genommen werden können, wenn ich ein konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereise, weil damit ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Taggelder begründen sich darin, daß ich, wenn ich an einen neuen Ort komme, einen Mehraufwand in der Verpflegung habe, weil ich ortsunkundig bin und quasi blind in "teurere" Lokale stolpere und alsbald lerne, wo günstigere Lokale sind und damit der Taggeld-Anspruchsgrund für Mehraufwand wegfällt. Allerdings habe ich mein Büro in meinem Privathaus und nehme an Büroarbeitstagen meine Mittagsmahlzeiten dadurch "zuhause" ein. ( Anders wäre es, wenn mein Büro außer Haus wäre und die Heimfahrt zum Mittagstisch nach Hause wegen des Zeitaufwands nicht zumutbar wäre und ich auf Essen in der Gastronomie angewiesen bin). Nun kann ich aber zu den Kosten, die etwa ein Mittagessen in der Gastronomie kostet, zuhause locker 8-12 Personen verköstigen, sprich mein normaler Verpflegungsaufwand ist geringer, als wenn mein Büro außer Haus wäre. Dementsprechend ist der MEHRAUFWAND bei einer Reisetätigkeit auch bei Besuch des billigsten Beisls oder Würstlstandes nach fünftägiger Lernzeit noch immer höher, als wenn ich diese Reise nicht machen würde. Der Mehraufwand geht nie gegen Null. Vermutlich lässt sich diese "Ungerechtigkeit" nur mit "Taggelder trotzdem abziehen", drauf ankommen lassen und dann im Einspruchsverfahren und mit Gang zum Verwaltungsgerichtshof beseitigen. Hätte das Aussicht auf Erfolg?
Verfasst von: G.E. am 15.03.2009 21:21
 


THEMA:  Re: Taggelder - Neuer Mittelpunkt der Tätigkeit
Ergänzen möchte ich noch, daß ich nicht per Auto unterwegs bin, sondern per Bahn und z.B. Stadtbus. Wenn man als Beispiel Linz nimmt, bin ich eine Woche in Linz-Urfahr (im Norden der Stadt) und die darauffolgende Woche in Linz-Ebelsberg (im Süden der Stadt) unterwegs. Da nützt es mir herzlich wenig, quasi Erfahrung mit günstigen Eßgelegenheiten im Norden gesammelt zu haben, wenn ich dann im Süden mit Bus und zu Fuß unterwegs bin und unzumutbar lang per Bus oder Straßenbahn in den Norden fahren müßte, um keinen Mehraufwand beim Mittagessen zu haben. Die Usancen, für "neue Orte der Tätigkeit" ganze Gemeindegebiete zusammenzufassen, ist eindeutig auf Autofahrer oder Kleinorte abgestimmt, aber nicht für Fußgeher stimmig. Das funktioniert, wenn Monteure wochenlang am gleichen Standort arbeiten, aber nicht bei Außendienstvertretern. Es gibt zwar eine Handelsvertreterpauschalierung, aber dazu müßte ich mehr als 50% meiner Tätigkeit im Außendienst verbringen, was in Zeiten wie diesen, wo man eben mehrere Jobs hat, auf mich nicht zutrifft.
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