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Verfasst von: A.Grillmayer am 17.01.2009 12:28
 


THEMA:  Steuern Mieteinnahmen und Renovierung
Ich habe mein Haus das aus 2 Wohnungen - meiner eigenen und einer die vermietet wird - komplett renoviert (Fenster, Dämmung, Putz, Wände, Böden - einfach alles). Wie muss ich beim Steuerausgleich vorgehen. Was und wieviel kann ich abschreiben und wie gehe ich im Bezug auf die Mieteinnahmen um? Bitte um Hilfe
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.01.2009 12:28
 


THEMA:  Re: Steuern Mieteinnahmen und Renovierung
Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung haben, können Sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen, sondern müssen eine Einkommensteuererklärung legen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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