Guten Tag,
folgende Situation: Ich habe neben meinem normalen Beruf (Angestellter) ein KLeingewerbe "laufen".
Bin ich bei Arbeitslosigkeit berechtigt, vom AMS ALG zu empfangen, obwohl ich ein Kleingewerbe betreibe?
Wenn ja, was ist zu beachten?
Danke und schönes Wochenende,
Philipp
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