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Verfasst von: M_C_M am 26.04.2009 07:35
 


THEMA:  Selbständig (Jungunternehmer/Neuer Gründer) und geringfügig beschäftigt - STEUER
Habe mich im SteuerDSCHUNGEL (Holt mich hier raus!) etwas verirrt bzw. bin mit bei einigen Sachen/Höchstgrenzen etc. nicht sicher: Ich bin selbständig, aber als Kleinstunternehmer mit einem jährlichen Umsatz unter 10.000 €. 1) Wie wirkt sich die steuerliche Situation aus, wenn ich nun zustätzlich geringfügig beschäftigt bin (monatlich 200 €)? 2) Inwieferne spielt die Höhe des Einkommens aus geringf. Besch. eine steuerliche Rolle? Bin dankbar, wenn man etwas Licht in mein momentanes Dunkel in dieser Angelegenheit bringen könnte. MCM
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 26.04.2009 07:35
 


THEMA:  Re: Selbständig (Jungunternehmer/Neuer Gründer) und geringfügig beschäftigt - STEUER
Alle Einkünfte werden für die Einkommensteuer summiert. Sie schrieben Umsatz unter 10.000,- ... wichtig ist der Gewinn. Dazugezählt wird dann noch das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung.
Verfasst von: Köck am 26.04.2009 07:35
 


THEMA:  Re: Selbständig (Jungunternehmer/Neuer Gründer) und geringfügig beschäftigt - STEUER
Ich habe da auch mal eine Frage dazu: Ich möchte mich demnächst selbstständig machen. Es wird ein Second-Hand laden werden. Aber neben gebrauchten Sachen möchte ich auch Kleidung anbieten die ich selbst kreieren möchte (Baby und Kleinkinder Kleidung und Zubehör). Wie sieht das mit den Steuern aus? Ich habe gelesen, dass wenn ich unter 30.000 Euro Jahresumsatz einnehme,von den Ust-Abgaben an das Finanzamt befreit bin?! Bzgl. Versicherung: Ich muss mich selbstversichern (Privatversicherung) oder? Wenn ich nach einem Jahr mehr als 30.000 € einnehme muss ich dann für das komplette Jahr 20% Ust nachbezahlen? Wie berechne ich die Ust bei Ware (nehme ja alles nur von Privatpersonen) die ich auf Komission nehme? Ach ich glaube ich studiere am besten Finanzwesen, pfff. Freue mich auf eine Antwort - hoffe das ich dann besser bescheid weis... LG
Verfasst von: mcm1 am 26.04.2009 07:35
 


THEMA:  Re: Selbständig (Jungunternehmer/Neuer Gründer) und geringfügig beschäftigt - STEUER
Nächstes Problem: Selbständig und geringf. beschäftigt. D.h. Wenn monatliches Einkommen aus geringf. Besch. < 357,74 Euro, entfällt die Pflichtversicherung. Wird diese Einkommensgrenze pro Monat berechnet (also würde eine einmalige Überschreitung dieser Einkommensgrenze eine Pflichtversicherung bewirken) oder wird hier das Jahreseinkommen durch 12 als "monatliches Mittel" herangezogen? Kurz: Darf ich in einem Monat über der o.a. Grenze "dazuverdienen" (wenn ich in den anderen Monaten klar darunterliege), ohne in die Pflichtversicherung zu fallen? Besten Dank für Ihre Info. MCM M_C_M geschrieben: > Habe mich im SteuerDSCHUNGEL (Holt mich hier raus!) etwas > verirrt bzw. bin mit bei einigen Sachen/Höchstgrenzen etc. > nicht sicher: > > Ich bin selbständig, aber als Kleinstunternehmer mit einem > jährlichen Umsatz unter 10.000 €. > > 1) Wie wirkt sich die steuerliche Situation aus, wenn ich nun > zustätzlich geringfügig beschäftigt bin (monatlich 200 €)? > > 2) Inwieferne spielt die Höhe des Einkommens aus geringf. > Besch. eine steuerliche Rolle? > > Bin dankbar, wenn man etwas Licht in mein momentanes Dunkel in > dieser Angelegenheit bringen könnte. > > MCM >
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