Verfasst von:
edga am
22.01.2009 15:39
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THEMA: ESt und Pauschalierung |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war 2008 das erste Halbjahr als freier Dienstnehmer in einer Online-Redaktion beschäftigt. Seit 1. Juli 2008 bin ich beim gleichen Arbeitgeber fix angestellt.
Bei der ESt-Erklärung für 2008 will ich jeweils für das freie und fixe Arbeitsverhältnis eine Basispauschalierung bzw. Berufsgruppenpauschale beantragen. Was gilt für die Pauschale als Angestellter für eine Bemessungsgrundlage - mein Bruttoverdienst als Angestellter von Juli bis Dezember?
Wird für die Berechnung der ESt für 2008 nur von meinem Gewinn als freier Mitarbeiter ausgegangen, da ich für die zweite Jahreshälfte als Angestellter bereits Steuern bezahlt habe? Oder werden beide Einkünfte aus freier und nichtselbständiger Arbeit zusammengezählt (nach Abzug der jeweiligen Pauschalierung) und am Ende die schon bezahlten Steuern abgezogen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und liebe Grüße! |
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
22.01.2009 15:39
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THEMA: Re: ESt und Pauschalierung |
Basis für die Puaschale ist das vorlöufige steuerpflichtige Einkommen, d.h. abzgl. Sozialversicherung (13.14. Gehalt werden dabei auch nicht berücksichtigt).
Zur ESt-Berechnung werden alle Einkünfte summiert und die bereits bezahlte Lohnsteuer als Vorauszahlung von der ermittelten ESt wieder abgezogen. Der Rest ist Nachzahlung oder Guthaben.
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