Verfasst von:
Klaus am
21.01.2009 06:14
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THEMA: Gehaltsabrechnung Sonderzahlungen |
Hallo,
ich war im Jahr 2008 von März bis 31.12.08 im Handel als Büroangestellter beschäftigt. Der Urlaub wurde zur Gänze konsumiert.
Die Sonderzahlungen (UG und WR) wurden wie üblich mit dem Junigehalt und Novembergehalt ausbezahlt.
Besteht für Dezember auch noch ein Anspruch auf Sonderzahlung welcher mit dem Dezembergehalt ausbezahlt werden hätte müssen oder ist es richtig wenn ich für Dezember "nur" das übliche monatliche Gehalt erhalten habe?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort(en).
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
21.01.2009 06:14
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