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Verfasst von: miou am 25.01.2009 13:46
 


THEMA:  Familienheimfahrten
Sg. Damen und Herren, ich wohnte seit etlichen Jahren alleine in meiner Eigentumswohnung in A. Nun hab ich im August 08 geheiratet und mein Hauptwohnsitz ist seither bei meinem Mann in B (ca. 220 km entfernt). Meinen Job in A (jetzt weiterer Wohnsitz) möchte ich nicht aufgeben, da ich in 3 Jahren in Pension gehe und pendle daher wöchentlich nach B. Mein Mann ist in B selbständig tätig. Meine Frage dazu: kann ich die wöchentl. Heimfahrten nach B in Höhe von ca. € 200 bzw. auch die Betriebskosten von meiner Eigentumswohnung in A als Werbungskosten geltend machen? Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Grüße Miou
Verfasst von: miou am 25.01.2009 13:46
 


THEMA:  Re: Familienheimfahrten
Kann mir wirklich niemand hier im Forum Auskunft über meine Frage gebn? Ich warte gespannt auf Antworten. miou
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 25.01.2009 13:46
 


THEMA:  Re: Familienheimfahrten
Beides geht nicht. Kosten für Familienheimfahrten sind zeitlich begrenzt absetzbar.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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