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Verfasst von: sabine1303 am 25.01.2009 11:33
 


THEMA:  Wohnraumschaffung bzw. Renovierung
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass mein Kredit für den Kauf meines Hauses BJ. 1953 nicht absetzbar ist? In der Kreditsumme ist aber auch ein Teil für die Renovierung enthalten. Ich habe jedoch von den durchgeführten Renovierungen nur Rechnungen der Materialkosten da die Durchführung bzw. der Einbau in Eigenleistung erfolgte. Renoviert wurden: Alle Leitungen der Gaszentralheizung sowie neue Heizkörper; Bad wurde komplett von Wasserleitungen bis Verfliesung und Sanitäreinrichtung neu gemacht; Ist auch eine Risikoversicherung absetzbar? Vielen Dank im Voraus!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.01.2009 11:33
 


THEMA:  Re: Wohnraumschaffung bzw. Renovierung
Wohnraumsanierung ist nur absetzbar, wenn diese von befugten Unternehmen erfolgte. Eine Risikoversicherung ist absetzbar.
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