Hallo,
ich bin Alleinerzieherin in Wien.
Mir wurde nun eine Arbeitsstelle in Italien
angeboten.
Frage:
Habe ich weiterhin Anspruch auf Kinderbeihilfe, wenn ich saisonal in Italien arbeite und dort angemeldet bin,
oder verfällt diese?
Wenn ich nach 6 Monaten Arbeit in italien zurückkomme und dort angemeldet bin,
hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslose in Österreich? Was wird dafür benötigt? Wo kann ich mich dbzgl. erkundigen?
Danke
ANqua
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