Verfasst von:
Mea pervitas am
22.01.2009 10:40
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THEMA: Steuernachzahlung! |
Hallo!
Ich bin selbstständig, und habe für das Jahr 2007 eine Nachzahlung in Höhe von 1313 € erhalten!
Im Jahr 2007 betrug mein Einkommen 12913 € Damals war meine Gattin im Karenz.
Ich frage mich nun: Mein Nettogehalt betrug mit 13.und14. Gehalt 922,00 €/p.M und ich muss trotzdem 1313 € nachzahlen....Dann geh ich gleich lieber arbeiten!
Kann das wirklich sein?? |
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Verfasst von:
Erich am
22.01.2009 10:40
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THEMA: Re: Steuernachzahlung! |
Eigentlich kann das nicht sein.
Bei einem Einkommen (=Gesamtbetrag der Einkünfte) von € 12.913,-- kann die max. Einkommensteuervorschreibung € 1.093,65 betragen. (Selbst wenn sie keine Sonderausgaben haben.)
(Einkommen € 12.913,--
abzgl. Pauschbetrag f. Sonderausgaben € 60,-- abzgl. € 10.000,-- ohne Einkommensteuer = € 2.853,-- x 38,33333% = € 1.093,65)
Eine Begünstigung für einen fiktiven 13. und 14. Monatsbezug gibt es für selbständig Erwerbstätige nicht. |
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