Verfasst von:
mb am
22.01.2009 17:27
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
22.01.2009 17:27
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THEMA: Re: freier dienstnehmer - anspruch auf karenzgeld? |
Richtigerweise heisst das jetzt Kinderbetreuungsgeld (KBG). Und ja - sie erhalten es. Da gibt es verschiedene Varianten der Bezugsdauer und die Wahl beeinflusst auch die tägliche Höhe.
Sie müssen auf die Zuverdienstgrenze achten. Diese beträgt 16.200,- pro Jahr - und ist kompliziert zu berechnen.
Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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