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Verfasst von: Willi T. am 25.01.2009 11:21
 


THEMA:  Vorsteuerberichtigung
Ich würde Sie um Hilfestellung in nachstehender Sache bitten: Ich betreibe eine kleine Gaststätte und mache meine BH selbst. Habe gebrauch von der Pauschalierung gemacht. Zum grossen Teil bezahle ich die Rechnungen bar. Einige jedoch mittels Erlagschein. Die Rechnungen auf Ziel habe ich als ER gebucht da ich ja die VSt sofort holen kann. Leider wurde mit Dezember ein Kokurs gegen mich eröffnet. Nun ist es so das der Masseverwalter eine Gläubigerliste hat. Das Finanzamt hat damit eine Vorsteuerberichtigung gem. § 16 USTG mit UVA 11/08 gemacht. Ich muss jetzt natürlich die laufende BH und demnach die UVA für 11/08 noch machen. Welche Auswirkungen hat die VST Berichtigung in meiner BH??? Muss ich da irgendetwas korrigieren???? Kann ich die UVA 11/08 mit den aktuellen Daten berichtigen???? Wäre Ihnen sehr verbunden für Ihre Hilfe!!!!! Vielen Dank!!!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.01.2009 11:21
 


THEMA:  Re: Vorsteuerberichtigung
Wenn ich Sie richtig verstehe, hat das Finanzamt die Vorsteuerkorrektur schon durchgeführt.Demnach können Sie meiner Meinung nach die U 11/08 ganz normal errechnen.
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