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Verfasst von: peda am 25.01.2009 11:18
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - Einkünfte aus mehreren Ländern
Hallo zusammen, Ich hatte in 2008 folgende Situation: * 1. Halbjahr in Deutschland Angestellt * 2. Halbjahr in Österreich Angestellt * Jänner - März Hauptwohnsitz in Österreich und Deutschland (die Deutschen behörden konnten den österreichischen Wohnsitz melderechtlich nicht berücksichtigen) * April - Jahresende Hauptwohnsitz in Österreich Es wäre mir eine große Hilfe wenn jemand folgende Fragen beantworten könnte: 1. Muss ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen? 2. Muss ich meine Einkünfte des ersten Halbjahres welche voll in Deutschland steuerpflichtig waren ebenfalls angaben? 3. Falls 2. mit ja beantwortet wird - wie geht das? (Ich kann in Finanzonline keinen derartigen Punkt finden) Mit freundlichen Grüßen, Peter
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.01.2009 11:18
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung - Einkünfte aus mehreren Ländern
1.Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben und keine Arbeitnehmerveranlagung. 2.Sie müssen Ihr gesamtes in-u.ausländisches Einkommen angeben. 3.Siehe 1.
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