Hallo zusammen,
Ich hatte in 2008 folgende Situation:
* 1. Halbjahr in Deutschland Angestellt
* 2. Halbjahr in Österreich Angestellt
* Jänner - März Hauptwohnsitz in Österreich und Deutschland (die Deutschen behörden konnten den österreichischen Wohnsitz melderechtlich nicht berücksichtigen)
* April - Jahresende Hauptwohnsitz in Österreich
Es wäre mir eine große Hilfe wenn jemand folgende Fragen beantworten könnte:
1. Muss ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
2. Muss ich meine Einkünfte des ersten Halbjahres welche voll in Deutschland steuerpflichtig waren ebenfalls angaben?
3. Falls 2. mit ja beantwortet wird - wie geht das? (Ich kann in Finanzonline keinen derartigen Punkt finden)
Mit freundlichen Grüßen,
Peter
|
|