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Verfasst von: evunni am 23.01.2009 18:33
 


THEMA:  Ausnahmeregelung bei Steuern?
Wenn man in die Kategorie "Erzeugung von kunstgewerblichen Gegenständen unter Ausschluss der Tätigkeiten materialspezifischer Handwerke" fällt muss ich trotzdem die UST ausweisen auch wenn meine Kunden NUR PRIVATE Kunden sind? Gibt es da eine Ausnahmeregelung wenn ich die Vorsteuer NICHT abziehen möchte wie bei einem Kleingewerbe oder bin ich automatisch daran gebunden? Bitte um kurze Info. Dankeschön
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 23.01.2009 18:33
 


THEMA:  Re: Ausnahmeregelung bei Steuern?
Gibt es nicht. Wenn Sie über 30.000,- € Umsatz pro Jahr machen, müssen Sie USt abführen bzw. auf Ihre Rechnung draufschlagen. Umsätze von Künstlern sind mit 10% USt-Satz begünstigt. Zum Verständnis: Die USt-Pflicht hat nichts damit zu tun, wer Ihre Kunden sind. Beim Unternehmer ist USt kein Kostenfaktor, da VST-Abzug; beim Privaten jedoch schon.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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