Gibt es nicht. Wenn Sie über 30.000,- € Umsatz pro Jahr machen, müssen Sie USt abführen bzw. auf Ihre Rechnung draufschlagen. Umsätze von Künstlern sind mit 10% USt-Satz begünstigt.
Zum Verständnis: Die USt-Pflicht hat nichts damit zu tun, wer Ihre Kunden sind. Beim Unternehmer ist USt kein Kostenfaktor, da VST-Abzug; beim Privaten jedoch schon.
|
|