1. Muss ich in der Steuererklärung meine Sozialversicherungsabzüge gesondert anführen oder nur den Betrag angeben, den ich wirklich erhalte.
2. Ich habe eine Pauschalierung für die Ausgaben gem. § 17 Abs. 1 EStG (12%), sind Fortbildungen Betriebsausgaben oder kann ich die auch woanders unterbringen - Sonderausgaben etc.
3. Ich war bis 2007 bei der SVA versichert und habe 2008 ca. 4000 Euro Nachzahlungen für 2005, 2006 und 2007 zu leisten, die sind meines Wissens gesondert als Ausgaben anzuführen und nicht bei den "normalen" Betriebsausgaben, die bei mir ja pauschaliert sind - stimmt das so? |
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