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Verfasst von: Erika am 24.01.2009 12:03
 


THEMA:  Grenzwertige Erlebnisse mit dem Finanzamt
Diese Woche hatte ich nette Post vom Finanzamt an meiner Tür einen VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG. Zur Erklärung, ich habe im November einen Antrag auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen gestellt und dieser wurde auch bewillgt. Es gibt eine Stundung bis 1.4.2009. Nachdem ich mit dem Vollsstrecker telefoniert habe und der mir gar nicht sagen konnte, warum ich das zugestellt bekam, wurde ich weiterverbunden. In der zuständigen Abteilung konnten mir die Mitarbeiterin erst auch nichts sagen, sie hat mich aber zurückgerufen und mir mitgeteilt, dass dieser VOLLSTRECKUNSAUFTRAG ein PROGRAMMFEHLER war. Mich würde interesserien, was passiert wenn ich gerade im Urlaub bin, wenn so ein Brieflein kommt, hätte ich dann meine Wohnung vom Vollstrecker geräumt vorgefunden?
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 24.01.2009 12:03
 


THEMA:  Re: Grenzwertige Erlebnisse mit dem Finanzamt
Eine Zwangsöffnung passiert nicht sofort -ist aber möglich. Darum ist es auch wichtig, dass Sie etwaige Abwesenheitszeiten beim Postamt melden (Stichwort: Urlaubspostfach). Aber: natürlich hätte das passieren können. Fehler passieren - auch wenn das natürlich sehr , wie Sie geschrieben haben, grenzwertig ist.
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