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Verfasst von: Christian_88 am 28.03.2009 00:10
 


THEMA:  Studiengebühren absetzen
Hallo, da vor kurzem die Regelung der Studiengebühren geändert wurden, dachte ich nun ich müsste keine Studiengebühren Zahlen und wollte nun zum Studieren anfangen. (Hätte ich zumindest nun geplant) Ich habe die Matura vor fasst 2 Jahren gemacht und arbeite nun schon über 1 Jahr. Da ich aber Vollzeitbeschäftigt bin und deswegen sicher länger studiere als die übliche Studienzeit ist, muss ich den Studienbeitrag zahlen. Mein Wunschstudium entspricht genau meinem Beruf. Ich bin Softwareentwickler und würde eben gerne Informatik studieren. Und nun meine eigentliche Frage: Das Studium kann ich ja als Weiterbildung von der Lohnsteuer absetzen lassen, oder? Und wenn ja, wie viel Prozent bekomme ich von der Studiengebühr zurückerstattet? (alles?) Danke im Voraus Christian
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.03.2009 00:10
 


THEMA:  Re: Studiengebühren absetzen
Setzen Sie die Studiengebühr als Fortbildungskosten an. Die Höhe der Lohnsteuererstattung ist von der Einkommenshöhe abhängig.
Verfasst von: kiloweise am 28.03.2009 00:10
 


THEMA:  Re: Studiengebühren absetzen
Hallo! Die Studiengebühren zahlst du nur in jenen Semestern, in denen du über der Mindeststudienzeit plus Toleranzsemster bist. Wenn du jetzt zu studieren beginnst, musst du die ersten Semester keine Studiengebühren zahlen. Außerdem sind berufstätige Studenten von den Gebühren befreit, es gilt dafür z.B. für dieses Semester, dass man 2008 mindestens 4886 Euro brutto verdient haben muss. Selbst wenn du also in einigen Semestern mit dem Studienfortschritt hinten bist, musst du keine Studiengebühren zahlen, sofern du im jeweiligen Vorjahr mehr als ca. 5000 Euro brutto verdient hast.
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