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Verfasst von: Tanja am 25.01.2009 18:22
 


THEMA:  Geringfügigkeit
Hallo! Ich heiße Tanja!Ich bin zur Zeit arbeitslos!Habe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung!Könnte ich noch eine geringfügige Beschäftigung nachgehen?Wieviel muss ich dann selber einzahlen für eine Vollversicherung? Möchte vom Ams Weg! mfg Tanja
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 25.01.2009 18:22
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeit
Geringfügigkeitsgrenze, egal wie viele Dienstverhältnisse, beträgt für 2009 € 357,74 pro Monat. Wenn es nur darum geht, sich selber in der Krankenversicherung zu versichern, so geht das bereits mit einem geringfügigem DV - um etwa 50 € pro Monat bei der Krankenkasse. Die üblichen Kosten für die SV betragen für Vollversicherte etwa 18% des Entgelts.
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