Verfasst von:
Reinhard am
03.02.2009 14:49
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THEMA: Versteuerung Kapitalerträge |
Ich habe Erträge (Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge etc.) aus einer Kapitalanlage, die der KESt unterliegen.
Ich hätte jetzt gerne gewußt, ob Kosten der damit in Verbindung stehenden Vermögensverwaltung (Depot, Verwaltung etc.) im Wege einer Veranlagung gewinnmindernd geltend gemacht werden können. Weiters hätte ich gerne gewußt, ob ich realisierte Verluste aus Aktiengeschäften gegen die KESt für Kapitalerträge geltend machen kann - KESt wurde bereits abgeführt.
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Verfasst von:
cmk am
03.02.2009 14:49
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THEMA: Re: Versteuerung Kapitalerträge |
Nein, die Kosten der damit in Verbindung stehenden Vermögensverwaltung dürfen Sie nicht im Wege einer Veranlagung geltend machen. Auch realisierte Verluste aus Aktiengeschäften dürfen Sie nicht mit Kapitalerträgen verrechnen.
cmk |
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