Verfasst von:
Han am
27.01.2009 19:16
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THEMA: Nebenverdienst als Unselbstständiger |
Guten Tag,
wenn ich als unselbstständiger Angestellter einen Nebenverdienst im Form eines Werkvertrages habe, ab welcher Summe pro Jahr bin ich steuerpflichtig und welcher Steuersatz kommt zur Anwendung? Die 10.000€ steuerfrei gelten ja nur für Selbstständige oder?
Vielleicht ein Beispiel z.B. ist mein Lohn als Angestellter pro Jahr 40.000€ und mein Nebenverdienst beträgt pro Jahr 5.000€. Einkommensteuererklärung muss ich auf jeden Fall machen, oder?
Wie sieht es mit Sozialversicherung und Umsatzsteuer aus? Ist es korrekt, dass ich Umsatzsteuer erst ab 30.000€/Jahr ausweisung und abführen muss?
Vielen dank für jeden Input!
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
27.01.2009 19:16
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THEMA: Re: Nebenverdienst als Unselbstständiger |
Kommt auf Ihr genaues Einkommen an.
Erklärungspflicht scheint in Ihrem Fall zu bestehen (Gewinn aus selbst. Tätigkeit über 730,- im Jahr).
USt: wie von Ihnen beschrieben.
SV: jedenfalls Unfallversicherung (ca. 100,- € pro Jahr), evtl. aber auch Vollversicherung in der GSVG (kommt auf den Gewinn an).
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