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Verfasst von: silke am 28.01.2009 09:05
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Nun Anstellung
Guten Tag, Bisher war ich als freie Dienstnehmerin angestellt und verdiene monatlich mehr als die Geringfügigkeitsgrenze. Ab 01.02.2009 werde ich in der gleichen Firma Vollzeit angestellt, mein freies Dienstnehmerverhältnis endet also und geht in eine feste Anstellung über. Wie sieht es nun mit meiner Einkommenssteuererklärung für 2009 aus? Muss ich überhaupt Steuern abführen? Da ich nur mehr im Jänner als freie Dienstnehmerin tätig bin, erreiche ich die 10.000€-Grenze natürlich bei weitem nicht... Oder werden auch meine Gehälter aus der festen Anstellung herangezogen? Obwohl ich da ja schon die Lohnsteuer zahle. Habe ich durch den Wechsel während des Jahres steuerliche Nachteile? Besten Dank.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 28.01.2009 09:05
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Nun Anstellung
Liebe Silke, sofern Sie neben dem LSt-pflichtigen Einkommen unter 730,- € Gewinn pro Jahr bleiben, müssen Sie keine ESt-Erklärung legen - nur auf Aufforderung des Finanzamtes. Dazu müssen Sie die Änderung der Behörde auch mitteilen. Für die Steuerberechnung ist prinzipiell Ihr gesamtes Gehalt während des Jahres heranzuziehen.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 28.01.2009 09:05
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Nun Anstellung
Gewinn aus dem Monat freies DV > 730,- --> wird mit ESt belegt, wobei Sie ja bereist Vorauszahlungen aufgrund der Lohnsteuer leisten aus der unselbständigen Tätigekit. 13./14. Gehalt wird fix besteuert, sit nicht zur Taruif-Est hinzuzuzählen. Sie können sowohl Betreibsausgaben als freie DN als auch Werbungskosten als unselbständig Beschäftigte abschreiben.
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