Sehr geehrte Damen und Herren,
War im jahr 2008 bis Ende Juli selbstständig tätig und ab Anfang August wechselte ich in ein Angestelltenverhältnis.
Muss ich nun eine EST-Erklärung und eine Arbeitnehmerveranlagung ausstellen?
Ersuche um Auskunft.
MFG
Andreas |
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