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Verfasst von: B1 am 28.01.2009 12:19
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren! neben einer unselbständigen Beschäftigung bin ich noch als freie Dienstnehmerin tätig. Nun hätte ich gerne gewusst, ob ich als freie Dienstnehmerin in der Einkommensteuererklärung das UST-Nettosystem oder das UST-Bruttosystem angeben muss. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen!
Verfasst von: WT/StB am 28.01.2009 12:19
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer
Wenn Sie umsatzsteuerpflicht sind, haben Sie das Wahlrecht, ob sie ihren Gewinn nach Netto- oder nach Bruttosystem ermitteln. Sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig, bleibt es beim Bruttosystem.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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