Verfasst von:
Peter Nagl am
31.01.2009 15:59
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THEMA: Gutschrift aus Deutschland mit Ust. - wie verbuchen? |
Liebe freiwillige,
ich bin relativ neu als Einzelunternehmer und habe so einiges noch nicht ganz verstanden :).
Ich bin Umsatzsteuer-abzugberechtigt, d.h. ich stelle an einen Kunden eine Rechnung netto + Ust., und mache dann vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung, wo ich alle eingenommenen Steuern mit denen gegenverrechne die ich ausgegeben habe, die Differenz geht ans Finanzamt. So weit, so gut.
Wie sieht es nun mit Rechnungen aus, die ich ins EU-Ausland (Deutschland) gestellt habe? Konkreter Fall: ein Kunde hat mir eine Gutschrift(!) mit Netto-Betrag + 19% Ust. überwiesen. Muss ich diese 19% nun, wie bei jeder anderen Rechnung einfach verrechnen, also ans österreichische Finanzamt abführen?
Mein Kunde wird sich ja, wenn es sich lohnt, das Geld vom österreichischen Finanzamt zurückholen.
Es handelt sich dabei übrigens um eine Rechnung von 300 Euro + Ust.
Vielen Dank für eure Hilfe
Peter
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
31.01.2009 15:59
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Verfasst von:
Sigrid Röck am
31.01.2009 15:59
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THEMA: Re: Gutschrift aus Deutschland mit Ust. - wie verbuchen? |
Wenn Sie eine Rechnung an einen dt. Unternehmer stellen 300 + 20% Mwst. , führen Sie diese MwSt. an das österreichische FA ab. Der dt. Unternhemer kann sich die UST in Graz zurückholen.
Voraussetzung ist die UID-Nr. (erhältlich beim FA) Einfacher ist es die Rechnung netto zustellen (wieder Voraussetzung UID-Nr.) In der UST-Voranmeldung wird der Betrag der MwSt. einmal ins Plus und einmal ins Minus gesetzt, ist dann Null. Ist der Kd. keine Unternehmer müssen 20% MwSt. an das österreichische FA abgeführt werde. Unter 2 Unternehmern z.B. Deutschland/Österreich findet man sehr viele Hinweise im Google. Das Verfahren nennt sich Reserve Charge.
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