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Verfasst von: ina am 30.01.2009 22:18
 


THEMA:  geringfügig und selbstständig
guten tag! ich bin student und über 27, momentan freiwillig sozialversichert und geringfügig angestellt (bekomme ca. 330€ monatlich) nun könnte ich noch eine zweite (geringfügige) tätigkeit aufnehmen und/oder noch auf honorarnotenbasis arbeiten. welche grenzen habe ich wobei zu beachten und wieviel steuern/sv fallen bei überschreitung an wenn ich a) 2 geringfügige anstellungen habe? b) 1x geringfügig und noch 1x teilzeitstelle (ca. 900-1000€ brutto/monat) c) 1x geringfügig und noch 1x teilzeitstelle (ca. 900-1000€ brutto/monat) + honorarnoten (höhe unbekannt) d)1x geringfügig + honorarnoten (höhe unbekannt)? vielen dank!
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 30.01.2009 22:18
 


THEMA:  Re: geringfügig und selbstständig
Das ist leider nicht beantwortbar - zu viele Unbekannte. Prinzipiell ist bis 11.000,- Gewinn pro Jahr keine Steuer zu zahlen. SV für unselbständige Tätigkeit etwa 18%.
Verfasst von: AST am 30.01.2009 22:18
 


THEMA:  Re: geringfügig und selbstständig
Hallo Ina! Für die Steuer gilt die oft genannte Grenze von 10.900.-- im Jahr. Sie müssen alle ihre Einkünfte zusammenzählen und dann schauen ob sie diese Grenze überschreiten. Für Beträge über 10.900.-- zahlen Sie 38,33% Steuer. Beträge über 25.000.-- gilt dann schon der Steuersatz von 43,6%. Für die Berechnung der Einkünfte nehmen Sie bei Dienstverhältnissen den Bruttobetrag abzüglich der Sozialversicherung. Bei geringfügigen Dienstverhältnissen können sie ihre bezahlte freiwillige Sozialversicherung abziehen. Bei der selbständigen Tätigkeit zählt der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben). (Ab 2009 gelten durch die Steuerreform neue Wert; statt 10.900.-- werden es wahrscheinlich 11.900.-- sein und der Steuersatz senkt sich von 38.33 auf 36.5 %) In der Sozialversicherung schaut es so aus: Zu a): Wenn Sie mit den beiden geringfügig Beschäftigungen den monatlichen Betrag von 349,01 (Wert 2008) überschreiten, werden Sie im Herbst nächsten Jahres von der GKK eine Vorschreibung für die Sozialversicherungsbeiträge bekommen (ca. 15% des gesamten Entgeltes). Ihre bereits bezahlten freiwilligen Beiträge werden dabei berücksichtigt. Bei zwei geringfügigen Beschäftigungen werden Sie die Lohnsteuergrenze nicht erreichen. Zu b): Für die Teilzeitarbeit wird ihnen von Dienstgeber die Sozialversicherung einbehalten. Für die geringfügige Beschäftigung wird die Sozialversicherung im nächsten Herbst wieder nachgefordert. (Freiwillige Vorauszahlung möglich; hat den Vorteil das diese Zahlung bereits bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt werden kann). Ob Einkommensteuer anfällt könne Sie sich jetzt selbst ausrechnen. Wenn Sie die Steuergrenze allerdings erreichen gibt es dann fette Abzüge ( ca. 15% Sozialversicherung + 36.5% Steuer für die übersteigenden Beträge). Also schon mal was für die Nachzahlungen beiseite legen. Zu c): siehe auch b). Zur Honorarnote: Honorarnote heißt Werkvertrag und das bedeutet Sie müssen sich auch mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beschäftigen. Hier gibt es anlog der geringfügigen Beschäftigung im ASVG eine jährliche Freigrenze von 4.188.-- . Überschreiten Sie diese Grenze müssen mit ca. 25% Beitrag rechnen. (Hier gibt es auch noch einen Mindestbeitrag je nachdem wie viel Sie bereits als Dienstnehmer im ASVG bezahlen). Für die Einkommensteuer: Wenn Sie neben einem Dienstverhältnis auch noch selbständige Einkünfte haben (Werkvertrag) und ihr Gewinn aus diesen Einkünften beträgt nicht mehr als 730.-- Euro im Jahr, ist dieser Gewinn steuerfrei und Sie müssen ihn nicht zum Jahreseinkommen dazurechnen. Bis 1.460.-- wird eingeschliffen und wenn der Gewinn darüber liegt kommt alles zur Jahresbemessungsgrundlage. Noch etwas zur Honorarnote: Wenn Sie eine Honorarnote ausstellen heißt das noch lange nicht das sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben. Sehr oft handelt es sich dabei um ein ganz normales Dienstverhältnis. Der Dienstgeber möchte sich dabei gerne Sozialabgaben sparen und will sich auch nicht dem Kollektivvertrag und den Arbeitnehmerschutzbestimmungen unterwerfen. zu d): Mischmasch der ersten drei Punkte. Sie haben viele Fragen gestellt und viele Antworten bekommen. Das ganze ist allerdings nur ein Einblick in die Materie und keinesfalls vollständig. Ich hoffe es ist trotzdem etwas nützliches für Sie dabei. Liebe Grüße AST
Verfasst von: Philip p am 14.02.2017 15:21
 


THEMA:  geringfügig und selbstständig

hallo. 

 

Ich habe auch auch eine Frage. 

 

Ich bin derzeit Arbeitslos und nebenbei geringfügig Beschäftigt !

möchte mich aber demnächst Selbstständig machen (Einzelunternehmen) und nebenbei Geringfügig angestellt bleiben.

 

wie genau funktioniert das mit allen Abgaben (steuern, SV, Usw) 

 

welche kosten kommen auf mich zu monatlich ?

 

lg 

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