Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zum 1.6.2006 von D nach Österreich umgezogen. Meine Familie blieb zunächst in D, zum Jahresende kam die Familie nach. In den ersten 6 Moanten bewohnte ich eine kleine 2 Zi. Wohnung, in der Hoffnung, dass wir eine große Wohnung/Haus finden, bis die Familie nachkommt. Unser Haus in D wurde verkauft, wir haben jedoch so schnell hier in Österreich nichts passendes gefunden. Deshalb mußten die Möbel für ca. 2 Jahre eingelagert werden.
Die Firma hat die Kosten für die Möbelpacker übernommen, die Einlagerungskosten wurden jedoch von mir übernommen. Kann ich die Kosten für die Einlagerung absetzen?
Vielen Dank
Heinrich Müller
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