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Verfasst von: chrisjar am 02.02.2009 13:26
 


THEMA:  Wohnsanierung
Guten Morgen. ich will gerade den Steuerausgleich für 2008 machen und bin mir jetzt aber bei folgenden Punkten nicht sicher: Hab eine Wohnhaussanierung in Höhe (Rechnungssumme) von ca. 35.000,-- gemacht. Davon hab ich ca. 16.500,-- als AHS Sanierung aufgenommen wo die erste Rate aber erst 2009 ist. Und den Rest (ca. 18.500,--) hab ich bar aus Privatvermögen bezahlt. ERgibt sich daraus, dass ich - für 2008 - € 18.500,-- als Sonderausgaben - für 2009ff - die Summe der Raten abschreiben kann oder? Zweite Frage: Hab mir 2008 ein Notebook gekauft, welches rein privat genützt wird. Kann ich dieses ebenfalls abschreiben oder geht das nur, wenn ich auch eine berufliche Nutzung nachweisen kann? Dritte Frage: Arbeite 1x pro Woche als Teleworker für unsere Firma mit dem Notebook der Firma zuhause. Kann ich daraus irgendwas (Bildschirm, Tastatur, Maus, Büroeinrichtung( abschreiben oder ist der Anteil des Teleworker dafür zu gering? Brauch ich als Nachweis etwas von meiner Firma? Wäre für jede qualifizierte Hilfe sehr dankbar. MFg Christoph
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 02.02.2009 13:26
 


THEMA:  Re: Wohnsanierung
1. Sie müssen Rechnungen von Unternehmern haben. 2. Sieht schlecht aus. Sie bekommen ja von der Firma ein Notebook zur Verfügung gestellt. 3. Muss man sich ansehen: wie ist Ihr Arbeitszimmer gestaltet. Ist es tatsächlich Mittelpunkt der Tätigkeit, welche Aufklagen haben Sie bzgl. Teleworking, etc.
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