Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: R. Faschingbauer am 02.02.2009 13:17
 


THEMA:  Privatvermietung
Hallo! Meine Schwester und ich haben das Haus unseres Opa´s geschenkt bekommen, und würden dies gerne vermieten. Da meine Schwester nur teilzeit arbeitet, würden wir das auf ihren Namen schreiben zwecks Steuern. Allerdings ist mir nicht klar, welche Steuern man als "Privatvermieter" abführen muss, und ob man dazu irgendwas weiteres einholen muss (Gewerbe???). Soll ja nur "Nebenbei" neben dem Job laufen, also nicht als Haupteinkommen. Soweit ich das gesehen habe sollte es über die "Kleinunternehmerregelung" laufen, da die Einnahmen deutlich unter dem Grenzwert liegen. Allerdings habe ich nirgends gefunden, ob man als Kleinunternehmer irgendwas braucht (Gewerbeschein, irgendwelche Prüfungen o.Ä.), oder ob man das dann quasi einfach ist sobald man vermietet... ich hoffe Sie verstehen was ich meine ;-) Würde mich über eine Antwort freuen! MfG Robert Faschingbauer
Verfasst von: Jutta Rapp am 02.02.2009 13:17
 


THEMA:  Re: Privatvermietung
Das Einkommen aus Vermietung unterliegt der Einkommensteuer, sofern nicht Liebhaberei vorliegt. Die Aufnahme der Vermietung ist dem Finanzamt anzuzeigen. Gewerbeschein ist nicht nötig.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.