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Verfasst von: Isabella am 02.02.2009 15:26
 


THEMA:  Nachzahlung Steuerbescheid
Hallo! Ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2008 bekommen - mit einer Nachzuahlung von 111,56 Euro. Obwohl mir die Vorberechnung im Finanzonline - mit allen Lohnzetteln ein Guthaben von 1027,00 Euro berechnet hatte. 1.1. - 31.3. Arbeitslosengeld ( 2.603,51 Euro) 23.1 - 22.4. geringfügig (brutto 1.034,81 Euro / mtl. 349,01 brutto) 1.4. - 30.9. Vollzeit (brutto 11.730,59 Euro / mtl. 1.597,00 brutto) 12.10.-31.12. Arbeislosengeld (2.317,41 Euro) Laut Online-Vorberechnung des Finanzamtes ein Guthaben von 1027,95 Euro Laut Berechnung des Finanzamtes eine Nachforderung von 111,56 Da mir diese extrem unterschiedliche Berechnungen unklar waren, habe ich persönlich beim Finanzamt um Klärung des Bescheides gebeten. Die Auskunft war: Alle oben genannten Einkünfte (egal ob geringfügig, AMS oder Vollzeit) werden hochgerechnet. So, als hätte ich das ganze Jahr durch gearbeitet. Die Einkommenssteuer beträgt 1.068,20 Euro, anrechenbare Lohnsteuer ergab 956,64 Euro. Daher eine Forderung von 111,56 Euro Wie kann es einen so gravierenden Unterschied geben? Stimmt nun die Nachforderung? Wo kann man das preisgünstig nachrechnen lassen - wenn das Finanzamt dazu nicht gewillt ist? Fragen über Fragen und ich kenne mich hinten noch vorne aus :-(( Vielleicht kann mir hier bitte jemand verständlich Auskunft geben? Vielen Dank im voraus für die Mühe LG, Isabella
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 02.02.2009 15:26
 


THEMA:  Re: Nachzahlung Steuerbescheid
Das Arbeitslosengeld wird dieser Hochrechnung unterzogen. Dann erfolgt eine Beerchnung als ob das gesamte Gehalt (inkl. AMS-Bezug) steuerpflichtig wäre; das ist der Tarif, der dann schlussendlich angewendet wird auf geringfügig + Vollzeit. Zur exakten Nachkalukation braucht man jedoch die genauen Lohnzetteln.
Verfasst von: Isabella am 02.02.2009 15:26
 


THEMA:  Re: Nachzahlung Steuerbescheid
S.g.Mag. Schuster! Vorerst vielen Dank für die so rasche Antwort. Ich denke, ich werde eine Überprüfung in Kauf nehmen. Das Risiko muss ich eingehen. Jedoch eine Frage hätte ich noch: Wie wird die Bemessungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz berechnet? Gibt es hierfür eine Formel oder wo nimmt das Finanzamt diese Zahl her? Denn nicht mal meine Gesamteinkünfte machen das aus. Vielen Dank im voraus LG, Isabella Ps: Telef. leider niemand erreichbar. Nachricht auf Mobilbox hinterlassen.
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