Verfasst von:
Elisabeth S. am
03.02.2009 13:43
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Verfasst von:
cmk am
03.02.2009 13:43
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THEMA: Re: Zahnspange von Steuer absetzbar? |
Eine Zahnspange können Sie idR für unterhaltsberechtigte Personen als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EstG) geltend machen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Die Belastung beeinträchtigt wesentlich Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soweit der Selbstbehalt überstiegen wird. Der Selbstbehalt beträgt zwischen 6% und 12% (siehe unten) und vermindert sich um je einen Prozentpunkt wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht bzw. für jedes Kind.
Nur endgültige Belastungen sind abzugsfähig. Ersatzleistungen durch Dritte (zB Krankenversicherung) kürzen daher die abzugsfähigen Ausgaben, auch wenn sie erst in einem späteren Jahr zufließen.
Außergewöhniche Belastungen sind grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung zu berücksichtigen.
Eine außergewöhnliche Belastung kann nicht berücksichtigt werden, wenn das steuerpflichtige Einkommen so niedrig ist, dass es nicht zur Vorschreibung von Einkommensteuer kommt.
cmk
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von höchstens 7 300 Euro ................................. 6%.
mehr als 7 300 Euro bis 14 600 Euro ...................... 8%.
mehr als 14 600 Euro bis 36 400 Euro ..................... 10%.
mehr als 36 400 Euro ..................................... 12%
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