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Verfasst von: Marlene Koch am 03.02.2009 13:08
 


THEMA:  Dienstgebermeldepflicht
Ich bin in unterrichtender Tätigkeit nebenberuflich "neuer Selbständiger" Muss die auszahlende Organisation meine mir ausbezahlten Honorarnoten dem Finanzamt melden und wenn ja, bis wann? Muss ich, wenn ich aus Krankheitsgründen einen Kurs kurzfristig abgebe, das weitergegebene Honorar unterfertigen lassen? Rasche Antwort wäre nett.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 03.02.2009 13:08
 


THEMA:  Re: Dienstgebermeldepflicht
Das Finanzamt muss die Meldung bis Ende Februar für das abgelaufene Jahr erhalten. Eine Rechnung muss nicht unterschrieben werden. Wenn sie aber bar beglichen wird, könnte die Geldübernahme quittiert werden - zu Nachweiszwecken.
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