Verfasst von:
SaKo am
03.02.2009 13:19
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THEMA: Einkommensteuererklärung |
Hallo!
Ich habe heute einen Brief vom Finanzamt erhalten, dass ich die Einkünfte aus dem Werkvertrag für die Jahre 2006 und 2007 nachweisen muss.
Ich habe jetzt folgendes Problem:
Ich habe von 2003 bis 2005 bei einem Nachhilfeinstitut gearbeitet (Werkvertrag), diese Einkünfte aber nie versteuert.
Von 2005 bis heute bin ich aber hauptberuflich Angestellte.
Soweit ich das jetzt einschätzen kann, muss ich 2003 und 2004 nichts nachzahlen da meine Einkünfte in diesen Jahren nicht 5000€ übersteigen.
Ein Problem werden die Jahre 2005 bis 2008 da ich die Einkünfte aus dem Nachhilfeinstitut (ca. 2000€ im Jahr) und aus meinen Hauptberuf (ca. 1900€ brutto monatlich, die sind aber automatisch versteuert) habe.
Kann mir jemand sagen wie ich jetzt vorgehen soll und mit welchen Zahlungen ich zu rechnen habe?
Vielen Dank,
SaKo
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
03.02.2009 13:19
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THEMA: Re: Einkommensteuererklärung |
Erklärungspflicht besteht. Nicht vergessen aus dem Werkvertrag auch allfällige Ausgaben Ihrerseits berücksichtigen. Eine genaue Berechnung der Steuerschuld ist nur bei vorleigendem Lohnzettel möglich.
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Verfasst von:
Justin am
03.02.2009 13:19
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THEMA: Re: Einkommensteuererklärung |
Sie müssen die Steuer nachzahlen (ca. 38%).
Und ev. die SV (wenn sie über der Zuverdienstgrenze liegen ca 4000,-)
Und dazu vielleicht noch eine Strafe? |
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