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Verfasst von: ferry48 am 10.02.2009 06:34
 


THEMA:  Pflichtveranlagung
Ich mußte für 2007 eine Pflichtveranlagung durchführen. Für August 2007 habe ich lt. Lohnzettel 962,41 (steuerpfl. Bezüge/gemäß § 67 Abs.1 und 2)bekommen sollen, habe aber 834,10 netto auf meinem Konto erhalten. Nun habe ich vom Finanzamt eine Nachforderung von 378,52 bekommen. Kann es sein, dass da ein Fehler vorliegt? Verstehe das Ganze nicht wirklich!
Verfasst von: Jutta Rapp am 10.02.2009 06:34
 


THEMA:  Re: Pflichtveranlagung
Lassen Sie den Bescheid überprüfen. Über ein Forum kann diese Frage nicht beantwortet werden; dafür benötigt man mehr an Informationen.
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