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Verfasst von: Eva Schlederer am 09.02.2009 12:52
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei freiem Dienstvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin als freie Dienstnehmerin beschäftigt, mit unterschiedlich hohem Monatseinkommen. Außerdem studiere ich. Kann ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen? Welche Form (L1) muss ich dafür verwenden? Herzlichen Dank, Eva-Schlederer
Verfasst von: Jutta Rapp am 09.02.2009 12:52
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung bei freiem Dienstvertrag
Für einen freien Dienstnehmer ist eine Einkommensteuererklärung zu legen.
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