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Verfasst von: Anne Sulzberger am 09.02.2009 15:41
 


THEMA:  Rückerstattung Studiengebühren - Steuererklärung
Ich hatte im Jahr 2008 ausschließlich Einkünfte als neue Selbstständige, sprich ich habe auf Honorarnotenbasis in einem Planungsbüro und auf der Universität gearbeitet. Da ich die Studiengebühren rückfordern möchte, muss ich jetzt eine Steuererklärung machen. Aufgrund meiner Einkünfte (die unter 6000 Euro lagen) müsste ich ja eigentlich keine Steuererklärung machen, ich brauche jedoch einen Nachweis für die Rückerstattung. Das wäre ja nicht das Problem. Ich habe heute bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen und wurde hingewiesen das Formular Verf24 auszufüllen um einen Erklärungswechsel durchführen zu können (bis jetzt hatte ich nämlich nur unselbstständige Einkünfte). Ich habe mir das Formular herunter geladen, weiß jetzt aber nicht, was ich in das Feld „Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr“ eintragen muss und was es mit dem Feld „Bevollmächtigter“ auf sich hat! Ich wäre sehr dankbar für einen Tipp! Mit freundlichen Grüßen A. Sulzberger
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 09.02.2009 15:41
 


THEMA:  Re: Rückerstattung Studiengebühren - Steuererklärung
Sofern Sie keinen Berater haben, bleibt das Feld "Bevollmächtigter" frei - Sie vertreten sich selbst. Voraussichtlichetr Gewinn Folgejahr: kurz durchrechnen, was Sie als Gewinn 2009 erwirtschaften werden.
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