Verfasst von:
Damenkleidermacherin am
10.02.2009 06:24
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THEMA: Steuerabgaben |
Hallo,
kann mir bitte jemand helfen:
und zwar möchte ich mich als Damenkleidermacherin selbstständig machen. Ich habe mich auch schon gewerbetechnisch und steuerrechtlich darüber informiert, nur war die Information in kürzester Zeit ziemlich kompremiert. Kann mir jemand bitte eine kurze klare Zusammenfassung über die Abgaben die ich bei welchem Jahresumsatz zahlen muss geben?
Als Kleinunternehmer (Einzelunternehmer)
bei einem Jahresumsatz von bis zu 30.000,- muss ich 25% Steuerabgaben pro quartal zahlen? Bzw. werden die 25% Abgaben nicht von dem Jahresgewinn berechnet und der darf nicht mehr als 7.000,- betragen? Was muss ich jetzt jährlich und was muss ich pro quartal zahlen?
Oder verwechsle ich gerade einfach alle Informationen die ich bekommen habe?
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
10.02.2009 06:24
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THEMA: Re: Steuerabgaben |
Bis zu 30.000,- Umsatz pro Jahr müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen (20%). Wenn Sie über 30.000,- Umsatz machen bzw. etwa über 5.000,- Gewinn so werden Sie sozialversicherunsgpflichtig - das kostet etwa 25% - ausser in den ersten beiden Jahren, da wird es etwas billiger. Steuerlicher Freibetrag, sofern Sie keine anderen Einkünfte haben: 11.000,- pro Jahr Gewinn.
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