Meine Tochter hat sich vor 8Jahren eine neue Eigentumswohnung gekauft. Das Darlehen wurde bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Jetzt möchte ich die Restschuld begleichen und Ihr sozusagen ein Familiendarlehen gewähren um den Zinsenaufwand zu reduzieren. Kann ich das und kann Sie diese Darlehungskosten weiter beanspruchen
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
12.02.2009 13:27