Verfasst von:
s.e. am
14.02.2009 11:35
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THEMA: Freibetrag-Gutschrift |
Hallo folgende Frage:
Beim Lohnsteuerausgleich für 2007 habe ich vergessen auf den Freibetragsbescheid zu verzichten, somit ergab sich eine Gutschrift in Höhe von ca. 250 Euro und ein Freibetragsbescheid in Höhe von ca. 600 Euro.
Beim Lohnsteuerausgleich für 2008 habe ich diesmal auf den Freibetragsbescheid verzichtet und erhalte (bei höheren Sonderausgaben) laut Vorberechnung ca. 260 Euro. Sollte die Gutschrift bei Verzicht auf den Freibetrg nicht viel höher sein, also quasi in etwa der Betrag der sich 2007 aus Freibetrag und Gutschrift ergeben hat? Danke im Voraus für die Beantwortung.
mfg
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
14.02.2009 11:35
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THEMA: Re: Freibetrag-Gutschrift |
Nein - der Freibetrag ist als vorgezogene Gutschrift zu betrachten, die bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Die Überprüfung, ob tatsächlich dieser Freibetrag gerechtfertigt war, erfolgt dann im Wege der Veranlagung.
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