Verfasst von:
ratte am
16.02.2009 07:59
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THEMA: zu hohes Pendlerpauschale bezogen |
Hallo!
Ich bin seit 2006 in einem Betrieb beschäftigt, der über 60km von meinem Wohnort entfernt ist. Um meinen Arbeitsplatz zu erreichen lege ich täglich morgens und abends jeweils 20km mit dem Auto zur Bushaltestelle zurück, von wo aus ich dann mit dem Bus weiterfahre. Seit ich hier beschäftigt bin, beziehe ich das große Pendlerpauschale. Nachdem ich mir jetzt aber die genauen Bestimmungen durchgelesen habe, ist mir aufgefallen, dass ich den Antrag damals falsch interpretiert habe und eigentlich nur Anspruch auf das kleine PP hätte.
Meine Frage nun: Kann es mir passieren, dass ich das zu Unrecht bezogenen PP für die letzten 3 Jahre zurückzahlen muss, wenn ich den Fehler jetzt beim Dienstgeber melde?
Das wäre nämlich eine horrend hohe Summe...
Danke für eure Hilfe schon im Voraus! |
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
16.02.2009 07:59
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THEMA: Re: zu hohes Pendlerpauschale bezogen |
Sie sind rechtlich verpflichtet Änderungen binnen eines Monats beim DG zu melden. Jetzt ist es mal passiert, dass Sie falsch interpretiert ahben - aber nachzahlen müssen Sie - im Wege der Veranlagung
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Verfasst von:
vacek elisabeth am
24.01.2016 21:33
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THEMA: zu hohes Pendlerpauschale bezogen |
Guten Tag
Ich habe die kleine pendlerpausche beantragt und die berechnung via michelin routenrechner eingeben wobei eine km-zahl von 22 angegeben wurde, die ich auch bei der arbeitnehmerveranlagung angeben hatte. nun wurde mir mitgeteilt laut pendlerrechner 19km . meine sorge muss ich zurückbezahlen?
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