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Verfasst von: AM am 17.02.2009 08:17
 


THEMA:  Frage zum E1a Formular
Hallo, Ich fülle das E1a Formular zum Ersten mal aus - großteils kenen ich mich aus - nur bei 2, 3 Details bin ich mir nicht sicher: Betreibe einen Online Shop: Auf welchen Punkt schreibe ich die Miet-Kosten für die Shopsoftware ? - sind das Werbungskosten (9200) oder Abschreibungen (9130) -? Wo trägt man die anteiligen Betriebskosten, Heizkosten (Arbeitszimmer) ein -> unter 9180 soll ja nur die Miete hin? Wo trägt man eigentlich die Aufwendungen wie anteilige Telefon und Computerkosten ein -> 9130 oder unter übriges 9230 mfg AM
Verfasst von: Centurio24 am 17.02.2009 08:17
 


THEMA:  Re: Frage zum E1a Formular
1: Eher Miet- und Pachtaufwand unter 9180, oder? 2: Sehe ich ebenfalls unter 9180 3: 9130 sicher nicht, hier kommt ja nur die 3-jährige Abschreibung für PC etc. rein?
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